Wolfgang Viebahn – Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung
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Worum geht es?
Ich heiße Wolfgang Viebahn. Ich wohne in Gummersbach.
Ich kümmere mich um das Erbe von Menschen, die gestorben sind. Das Erbe heißt auch: Nachlass. Dazu gehören zum Beispiel Geld, eine Wohnung oder ein Haus.
Seit etwa 20 Jahren arbeite ich für Gerichte. Ich arbeite auch für einzelne Menschen.
Was kann ich für Sie tun?
- Testaments-Vollstrecker: Sie schreiben in Ihr Testament, was nach Ihrem Tod passieren soll. Ich sorge dann dafür, dass es genau so gemacht wird.
- Vorsorge-Bevollmächtigter: Vielleicht können Sie später nicht mehr selbst entscheiden. Dann entscheide ich so, wie Sie es mit mir besprochen haben.
- Bevollmächtigter für Ihre Patienten-Verfügung: Ich achte darauf, dass Ärzte Ihre Wünsche zur Behandlung kennen und beachten.
Warum ist das wichtig?
Manche Menschen regeln nichts. Dann bestimmt ein Gericht eine fremde Person. Diese Person kennt Ihre Wünsche nicht.
Deshalb: Lernen Sie mich vorher kennen. Dann können Sie prüfen, ob Sie mir vertrauen.
Ihr Tier
Tiere liegen mir am Herzen. Ich kann dafür sorgen, dass Ihr Tier nach Ihrem Tod gut versorgt wird. Mehr zum Thema Tier.
Über mich und meine Tätigkeit
Jahrgang 1963, Abitur in Gummersbach, Studium in Siegen, Berufspraktikum Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises – das sind meine „Eckdaten“.
Seit ca. 20 Jahren bin ich für die Gerichte des Oberbergischen Kreises und auch des Siegerlandkreises als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig.
Hierbei treffe ich immer wieder auf folgende „Fallkonstellation“:
Menschen, ob jung oder alt, werden plötzlich aus dem Leben gerissen – und es ist nichts geregelt!
Es gibt kein Testament, keine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung.
Man hatte das Thema einfach verdrängt und gehofft, dass das, was Freunden, Bekannten und Nachbarn widerfährt, einen selber nie betreffen soll.
Oder man wollte diese Dinge immer mal regeln, ein Testament, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung erstellen, wusste aber nicht, wen man für dieses Amt einsetzen sollte.
Es wird nun von Nachlass- oder Betreuungsgericht eine vollkommen fremde Person eingesetzt, die – sofern Sie noch leben – höchstpersönliche Entscheidungen über Ihr Vermögen, Ihre Wohnung und vor allem über Ihre Gesundheit trifft, über Behandlungen oder Nicht-Behandlungen, die an Ihnen vorgenommen werden, ohne dass Sie mit dieser Person je besprechen konnten, was Ihre Wünsche sind.
Oder – falls Sie verstorben sind – wird Ihr Nachlass so verteilt, wie Sie es eigentlich nie wollten!
Ich biete neben meiner gerichtlichen Tätigkeit auch Privatpersonen meine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Vorsorgebevollmächtigter an sowie als Bevollmächtigter für Ihre Patientenverfügung.
Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, mich kennen zu lernen, meine Seriosität zu prüfen und Ihre Vorstellungen mit mir festzulegen.
